Ergänzend zu den aktuell bestehenden Maßnahmen im Feuerwehrdienst ist der gesamte Feuerwehrbetrieb jedenfalls bis einschl. 6. Dezember auf den Einsatzdienst und die unbedingt
notwendigen, systemerhaltenden Maßnahmen zu beschränken!
Der Ausbildungsbetrieb bei den Feuerwehren ist in dieser Zeit einzustellen, ebenso die Nutzung der Aufenthaltsräume. Besprechungen und Schulungen sind ggf. online
durchzuführen.
Für die Alarmierung gilt das Hinweisblatt Alarmierungen in Zeiten der Corona-Krise. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass im Zuge der Alarmierungen keine
Hinweise mehr auf etwaige Covid-infizierte Personen gegeben werden können. Die ständige Veränderung der Datenlage lässt hier keine gesicherten Hinweise mehr zu und es sind daher generell alle
möglichen Schutzmaßnahmen (Schutzmaske, Abstand usw.) einzuhalten.
Für jene Feuerwehrmitglieder, bei denen die Tauglichkeitsuntersuchung für den Atemschutz (einschl. Tauchdienst) aufgrund Fristablauf ab 1. November 2020 abgelaufen
ist, wird die Tauglichkeit ab dem Datum der Ungültigkeit um 6 Monate verlängert. Diese Maßnahme gilt vorab bis 30. April 2021.
Der Lehrgangsbetrieb in der Landes-Feuerwehrschule wird bis 6. Dezember 2020 eingestellt. Die angemeldeten Teilnehmer wurden bereits über die Absage informiert. Wir
gehen Stand heute davon aus, dass der eingeschränkte Lehrgangsbetrieb ab 9. Dezember 2020 wieder aufgenommen werden kann. Allfällige Änderungen werden, angelehnt an die Maßnahmen der
Bundesregierung, den angemeldeten Lehrgangsteilnehmern spätestens am 7. Dezember mitgeteilt
Bei der Eingabe der Einsatzberichte in Zusammenhang mit Covid-19 bitte den Hinweis in den syBOS-News beachten.
Fahrzeugabnahmen sind bis 06.12.2020 ausgesetzt.
Für den Betrieb im Landes-Feuerwehrkommando gelten erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Ein Zutritt ist nur in zwingenden Fällen und nach vorheriger Anmeldung möglich. Es
erfolgt eine Abholung durch den/die MitarbeiterIn beim Haupteingang/Infopoint.
Wenn Feuerwehren aufgrund vermehrter Covid-Fälle im Mitgliederkreis die Einsatzbereitschaft nicht mehr aufrecht erhalten können, gilt weiterhin das PDF18 Maßnahmen
für die Feuerwehr. Der Abschnitts- und der Bezirks-Feuerwehrkommandant sind umgehend und zeitgerecht zu verständigen. Eine Außerdienststellung via WAS und die Information an die umliegenden
Feuerwehren ist dabei abzustimmen.
Anstehende Jahresvollversammlungen können aufgrund der aktuellen Lage im November nicht durchgeführt werden. Noch ausstehende Rechnungsabschlüsse für das
Rechnungsjahr 2019 sind an die Gemeinde zu übermitteln, der Bericht an die Feuerwehr ist im Rahmen der nächst möglichen Vollversammlung nachzuholen. An einer gesetzlichen Ausnahmeregelung für die
Verschiebung/Aussetzung der Jahresvollversammlungen wird gearbeitet.
Haussammlungen sind bis auf Weiters nicht durchzuführen. Es wird auf die schriftliche Durchführung verwiesen (Aussendung der FF und Spenden-Überweisung).
Diesbezüglich wird auch der NPO-Fonds für Einnahmensausfälle in Erinnerung gerufen.
Für alle hauptberuflich tätigen Feuerwehrkräfte gelten diese Maßnahmen nur in jenen Bereichen, für die nicht betriebsinterne Sicherheitskonzepte erstellt
wurden.
Maßnahmen laut Ampelschaltung - Stand: 23.10.2020 → Ergänzung Maßnahmen vom 3.11.2020 beachten